Allgemeine Geschäftsbedingungen:


1. Vertragsabschluss
Mit der mündlichen oder schriftlichen Anmeldung bzw. Buchung durch den Kunden, welche bei der Firma «Manuel Weibel Swiss Outdoor Training Center» (nachfolgend Veranstalterin genannt) oder einer ihrer Verkaufsstellen getätigt werden kann, kommt zwischen dem Kunden und der Veranstalterin ein verbindlicher Vertrag zustande. Der Kunde anerkennt durch seine Buchung diese allgemeinen Geschäftsbedingungen als Bestandteil des Vertrages zwischen ihm und der Veranstalterin. «Exclusive Canyoning» ist Teil der Firma «Manuel Weibel Swiss Outdoor Training Center”.

2. Vertragsgegenstand
Die Veranstalterin verpflichtet sich, die vom Kunden gewünschte Leistung im Rahmen der Ausschreibungen und/oder der Auftragsbestätigung zu erbringen. Leistungserweiterungen können nach Absprache mit der Veranstalterin berücksichtigt werden. Allfällige Mehrkosten werden vom Kunden getragen.

3. Preise
Die jeweils gültigen Preise der angebotenen Kurse und Touren (nachfolgend Veranstaltungen genannt) können den aktuellen Ausschreibungen der Veranstalterin entnommen werden. Die Preise verstehen sich pro Person in Schweizer Franken inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preisänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.

4. Zahlungsbedingungen
Bei Buchungen von Veranstaltungen ist der Rechnungsbetrag bis spätestens 2 Tage vor Beginn der Veranstaltung zu bezahlen, ausser es wird individuell abgesprochen, die Zahlung am Tag der Tour vor Ort (nur bar oder Twint) zu tätigen.
Nicht rechtzeitig geleistete Zahlungen berechtigen die Veranstalterin, die Leistungserbringung zu verweigern oder vom Vertrag zurückzutreten. Daraus resultierende Annullierungskosten werden gemäss Ziffer 5 nach-folgend dem Kunden in Rechnung gestellt. Als Grundlage gilt die zum Zeitpunkt des Rücktritts vom Vertrag oder der Leistungsverweigerung gemeldete Teilnehmerzahl.

5. Annullierung oder Vertragsänderung durch den Kunden
Annullierungen von Verträgen haben schriftlich zu erfolgen. Diese sind nur nach Rücksprache mit der Veranstalterin und deren Einverständnis gültig. Dabei sind sämtliche bereits erhaltenen Dokumente (Bestätigungen, Kursunterlagen, etc.) beizulegen.
Bei einer Komplettannullierung werden dem Kunden folgende Anteile an den Gesamtkosten der gebuchten Veranstaltung in Rechnung gestellt:
- 28 - 14 Tage vor der Aktivität: 30 %
- 13 - 7 Tage vor der Aktivität: 80 %
- 6 Tage oder weniger vor der Veranstaltung oder Nichterscheinen: 100 %
Bei einer Teilannullierung von Gruppenreservationen (Verminderung der Teilnehmerzahl) werden dem Ver-tragspartner folgende Anteile an den Gesamtkosten der gebuchten Veranstaltung pro Person in Rechnung gestellt:
- 13 - 7 Tage vor der Aktivität: 50 %
- 6 Tage oder weniger vor der Aktivität: 100 %
Bei späterem Antritt oder verfrühtem Verlassen der Veranstaltung durch den Kunden entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Mehrkosten, entstanden durch späteren Antritt, verfrühtem Verlassen oder Verschiebung der Veranstaltung, sind durch den Kunden zu tragen. Bei Verschiebung der Veranstaltung, bis 30 Tage vor Beginn der Aktivität, kann durch die Veranstalterin eine Bearbeitungsgebühr von 10 % der Gesamtkosten der gebuchten Veranstaltung pro Person erhoben werden. Verschiebungen, welche weniger als 30 Tage vor Beginn der Aktivität erfolgen, werden gemäss obigen Annullierungsbedingungen, oder nach den effektiv anfallenden Kosten in Rechnung gestellt.

6. Annullierung oder Vertragsänderungen durch die Veranstalterin
Für verschiedene Veranstaltungen gilt eine Mindestteilnehmerzahl und ie Veranstalterin behält sich das Recht vor, auch kurzfristig vom Vertrag zurückzutreten, falls die Mindestteilnehmerzahl oder andere Anforderungen nicht erfüllt sind. Ist die Vertragserfüllung zu einem anderen Zeitpunkt nicht möglich oder kann der Kunde nicht auf die ihm angebotenen Ersatzleistungen eintreten, werden die bereits geleisteten Zahlungen, unter Abzug der bereits beanspruchten Leistungen, zurückerstattet. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen. Die Veranstaltung kann von der Veranstalterin auch kurzfristig abgesagt werden, wenn Teilnehmer durch ihr Verhalten, ihre Unterlassungen oder anderer Handlungen dazu Anlass geben, dass die Vertragserfüllung gefährdet oder verunmöglicht wird. In diesem Falle gelten bezüglich Annullierungskosten die Bestimmungen gemäss Ziffer 5. Kann eine Veranstaltung oder Teile davon infolge höherer Gewalt, Sicherheitsbedenken der Veranstalterin, behördlicher Massnahmen, Streik oder unsicherer Wetter- und Naturverhältnissen nicht durchgeführt werden, ist die Veranstalterin berechtigt, auch kurzfristig die Veranstaltung abzusagen oder abzubrechen. Geleistete Zahlungen werden, unter Abzug der bereits beanspruchten Leistungen, Aufwendungen und der Bearbeitungsgebühr, zurückerstattet. Zu beachten ist, dass eine gefahrenfreie Abwicklung im Interesse aller liegt. Entscheidungen der Kursleiter und Tripleader sind endgültig. Veranstaltungsänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Die Veranstalterin bemüht sich um gleichwertige Ersatzleistung.

7. Teilnahmebedingungen, Mitwirkungspflichten der Teilnehmer
Bei allen Veranstaltungen wird eine gute Gesundheit vorausgesetzt. Die Teilnehmer verpflichten sich, den Veranstalter über allfällige gesundheitliche Probleme oder Einschränkungen aufzuklären. Folgende Gesundheitszustände schliessen eine Teilnahme an Aktivitäten grundsätzlich aus: Schwangerschaft, Bluthochdruck, Herzbeschwerden, Epilepsie, Augenoperationen, erhöhtes Risiko im Herz-Kreislauf-System, Schäden im Bewegungsapparat, neurologische Beschwerden, chronische Ohrenkrankheiten und Gleichgewichtsstörungen. Nur wenn der Teilnehmer ein ärztliches Attest vorlegt, in welchem bestätigt wird, dass die gesundheitlichen Probleme des Teilnehmers keinen Einfluss auf die Teilnahme an der geplanten Aktivität haben, ist eine Teilnahme möglich. Teilnehmer dürfen unter keinen Umständen unter Drogen-, Alkoholeinfluss oder unter Psychopharmaka und dergleichen stehen.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Teilnahmebedingungen, namentlich die jeweiligen körperlichen Voraussetzungen für Canyoningtouren, zu erfüllen und den Weisungen des Veranstalters, der Guides und Instruktoren strikte Folge zu leisten. Bei Nichterfüllen der Teilnahmebedingungen oder Nichtbefolgen der Weisungen kann der Veranstalter den Teilnehmer von der Veranstaltung ohne Kompensationen ausschliessen.

8. Nutzungsrechte von Photos und Videomaterial
Die Teilnehmer erlauben der Veranstalterin, Fotos ihrer Personen oder Filme mit ihren Personen auf der Webseite der Veranstalterin, YouTube, Google, Vimeo, Facebook, Instagram, Tripadvisor und allen bekannten Social-Media-Oberflächen, in der Presse und insbesondere in Werbemedien zu veröffentlichen. Die Teilnehmer erklären sich ausdrücklich einverstanden, dass sie mit der Nennung ihrer Namen in Verbindung mit den betreffenden Aufnahmen einverstanden sind. Die Teilnehmer verzichten in jedem Fall auf das Recht am eigenen Bild auf Fotos oder in Filmen. Die Teilnehmer verzichten in jedem Fall auf einen finanziellen Anspruch bei Veröffentlichungen des eigenen Bildes. Die Teilnehmer haben das Recht, diese Vereinbarung jederzeit in schriftlicher Form gegenüber der Veranstalterin zu wiederrufen.

9. Versicherung
Die Teilnehmer sind durch die Veranstalterin nicht versichert. Jeder Teilnehmer ist für einen genügenden Kranken- und Unfallversicherungsschutz (einschliesslich Sportunfälle) selbst verantwortlich.

10. Beanstandungen
Sollte der Kunde Anlass zu Beanstandungen haben oder einen Schaden erleiden, sind diese sofort dem Guide/Kursleiter bzw. dem anwesenden Instruktor zu melden und überdies schriftlich bekannt zu geben und bestätigen zu lassen. Der Guide/Kursleiter bzw. Instruktor ist jedoch nicht zur Anerkennung von Ansprüchen berechtigt, weshalb einer solchen Bestätigung nicht die Wirkung einer Schuldanerkennung zukommt. Der Guide/Kursleiter bzw. Instruktor wird bemüht sein, im Rahmen der Veranstaltung und der Möglichkeiten Abhilfe zu schaffen. Erfolgt keine oder ungenügende Abhilfe oder will der Kunde Schadenersatzansprüche geltend machen, müssen die Forderungen schriftlich innert 4 Wochen nach vertraglichem Ende der Aktivität bei der Veranstalterin eingereicht werden. Der Beanstandung sind die Bestätigung des Guides/Kursleiters bzw. Instruktor und allfällige Beweismittel beizulegen. Bei verspäteter oder unterlassener Beanstandung während der Veranstaltung oder verspäteter Einreichung der Forderung verwirken sämtliche Ansprüche.

11. Risiko und Haftung
Die Ausübung von Aktivitäten in der Natur beinhalten immer ein gewisses Restrisiko. Dieses wird durch das Sicherheitskonzept des Veranstalters auf ein Minimum reduziert, kann aber nie ganz ausgeschlossen werden. Die Teilnehmer anerkennen diesen Sachverhalt und erklären sich damit einverstanden.
Schadenersatzansprüche gegen die Veranstalterin sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Die Veranstalterin ist berechtigt Hilfspersonen / Dritte zur Leistungserbringung beizuziehen. Überträgt die Veranstalterin berechtigterweise die Ausführung auf einen Dritten, so haftet die Veranstalterin für dessen Handlung und Unterlassung nicht. Die Veranstalterin haftet insbesondere nicht für Schäden, welche auf Handlungen und Unterlassungen des Kursleiters bzw. Instruktors, welche nicht im Zusammenhang mit der Erbringung vertraglich vereinbarter Leistungen stehen, aufgrund von Handlungen Dritter, anderer Teilnehmer, des Teilnehmers (insbesondere Ziffer 7), höherer Gewalt, Naturereignissen, behördlichen Anordnungen usw. oder aufgrund verspäteter Heimkehr entstanden sind.
Befolgt ein Teilnehmer die Weisung der Veranstalterin, Guides/Kursleiters usw. nicht, entfällt jegliche Haftung seitens der Veranstalterin.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis ist ausschliesslich Schweizerisches Recht, unter Ausschluss internationaler Abkommen, anwendbar. Als ausschliesslichen Gerichtsstand vereinbaren die Parteien Interlaken. Die Veranstalterin ist jedoch berechtigt, ihre Ansprüche nach eigener Wahl auch am Wohnsitz bzw. Sitz des Kunden geltend zu machen.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam und/oder unvollständig sein oder werden, so tritt anstelle der unwirksamen und/oder unvollständigen Bestimmung eine, in ihrer Wirksamkeit der unwirksamen und/oder unvollständigen Bestimmung am nächsten kommende, rechtsgültige Regelung. Die Unwirksamkeit und/oder Unvollständigkeit einer Bestimmung lässt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt.